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Titel: Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen
Behörde / Gericht: Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 11.03.2008
Aktenzeichen: IV B 2 - S-2175/07/0002
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Jahresabschluss, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 08000673 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2008, S. 214

Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen

- Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (koordinierter Ländererlass) vom 11.3.2008 - IV B 2 - S-2175 / 07 / 0002 -

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Rdnr. 18 des BMF-Schreibens vom 28. März 2007 (BStBl I S. 297) wie folgt geändert:

»Die Regelungen dieses Schreibens können erstmals in nach dem 30. November 2005 (Datum der BFH-Entscheidung I R 110/04) aufgestellten Bilanzen berücksichtigt werden. Sie sind spätestens für Bilanzen maßgebend, die nach dem 23. April 2007 (Datum der Veröffentlichung des o.g. BFH-Urteils im…

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