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Titel: Steuerliche Behandlung der Konzessionsabgabe in Durchleitungsfällen; Anpassung von Alt-Konzessionsverträgen nach Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Konzessionsabgabenverordnung oder verdeckte Gewinnausschüttung an den beherrschenden Gesellsch
Behörde / Gericht: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Datum: 06.08.2007
Aktenzeichen: 33-S 2744/S - 1/1 - 26056
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 08000651 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2008, S. 193

Steuerliche Behandlung der Konzessionsabgabe in Durchleitungsfällen; Anpassung von Alt-Konzessionsverträgen nach Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und der Konzessionsabgabenverordnung oder verdeckte Gewinnausschüttung an den beherrschenden Gesellsch

- Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 6.8.2007 - 33-S 2744/S - 1/1 - 26056 -

Mir wurde folgende Sachverhaltsgestaltung vorgetragen, die in der Praxis unterschiedliche Sachbehandlung erfährt und nach dem Bericht meiner OFD in zahlreichen Fällen von Bedeutung ist.

Beispiel M-Stadt: Die Stadtwerke M-GmbH schlossen 1994 mit der Stadt M (Mehrheitsgesellschafterin) einen Stromkonzessionsvertrag ab, welcher der M-GmbH bis 2011 das Recht zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom im Gemeindegebiet gewährt und die M-GmbH zur Zahlung…

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