Titel: Grenzpreis nach § 2 Abs. 4 Konzessionsabgabenverordnung im Jahr 2008
Datum: 01.08.2008
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
08000647
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2008, S. 196
Grenzpreis nach § 2 Abs. 4 Konzessionsabgabenverordnung im Jahr 2008
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt der Grenzpreis für 2008 8,02 Cent/kWh (2007: 7,21 Cent/kWh). Der Wert entspricht dem vorläufigen Grenzpreis, den wir bereits in Versorgungswirtschaft 2008 S. 47 veröffentlicht haben. Nach § 2 Abs. 4 KAV dürfen Konzessionsabgaben für Strom an Sondervertragskunden (0,11 Cent/kWh) nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn der Preis für die Lieferung diesen Grenzpreis unterschreitet.