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Titel: Bisherige Verwaltungspraxis zum steuerlichen Querverbund wird gesetzlich festgeschrieben Erweiterung auf öffentliche Badebetriebe
Behörde / Gericht: Bundeskabinett
Datum: 18.06.2008
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 08000650 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2008, S. 192

Bisherige Verwaltungspraxis zum steuerlichen Querverbund wird gesetzlich festgeschrieben Erweiterung auf öffentliche Badebetriebe

Das Bundeskabinett hat am 18.6.2008 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 beschlossen. Die Bundesregierung plant darin unter anderem die bisherige Verwaltungspraxis zum steuerlichen Querverbund gesetzlich festzuschreiben. Dazu soll zunächst die (klarstellende) Aufzählung von Beispielen von Betrieben gewerblicher Art in § 4 Abs. 3 KStG um öffentliche Badebetriebe erweitert werden. Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören danach neben Betrieben, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme dienen grundsätzlich jedenfalls auch solche,…

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