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Titel: Anmerkungen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Objektnetz des Flughafens Leipzig- Halle [*]
Datum: 01.08.2008
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht
Dokumentennummer: 08000652 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2008, S. 188

Anmerkungen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Objektnetz des Flughafens Leipzig- Halle [*]

- von Rechtsanwalt Dr. Achim-Rüdiger Börner, Köln -

1. Die Objektnetzausnahme nach § 110 EnWG 2005

§ 110 EnWG 2005 betrifft die Objektnetze und kam erst spät als Ausnahmeregel in den Entwurf zum EnWG 2005, so dass es keine frühere Erfahrung mit der Norm gibt. § 110 EnWG besagt, dass bestimmte Energieversorgungsnetze, sog. Objektnetze1, ausgenommen sind von

  • der Pflicht, den Betrieb vorab genehmigen zu lassen (§ 4),
  • der Anforderung, das Netz zu entflechten (§§ 6 ff = Teil 2),
  • der Regulierung des Netzbetriebs (§§ 11 ff = Teil 3),
  • der Meldepflicht bei Versorgungsstörungen (§ 52)

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