Titel: Anmerkungen von RA Dieter Gersemann, Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Freiburg im Breisgau:
Autor:
RA Dieter Gersemann
Datum: 01.08.2008
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Konzessionsabgaberecht,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
08000649
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2008, S. 193
Anmerkungen von RA Dieter Gersemann, Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Freiburg im Breisgau:
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat sich mit oben abgedrucktem Schreiben von 06. August 2007 zur steuerlichen Behandlung der Konzessionsabgaben in Durchleitungsfallen geäußert und vertritt die Auffassung, dass ≫es sich bei den Zahlungen von Konzessionsabgaben für durchgeleitete Strommengen um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt, wenn der Konzessionsvertrag keine Angabe auch für durchgeleiteten Strom vorsieht und ein Altvertrag nicht hinsichtlich der Neuregelung der KAV um eine Regelung der Durchleitungsfalle angepasst wurde≪.
≫Alt≪-Konzessionsvertrag…