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Titel: Zur Berechnung der Entgelte für den Netzzugang gemäß § 23 a EnWG
Behörde / Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 28.08.2007
Aktenzeichen: Kart W 3/06 (rechtskräftig)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 08000642 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2008, S. 162

Zur Berechnung der Entgelte für den Netzzugang gemäß § 23 a EnWG

- Beschluss des OLG Brandenburg - Kartellsenat - vom 28.8.2007 - Kart W 3/06 - (rechtskräftig)

  1. Zur sinnvollen Auslegung des § 7 I 3 StromNEV kann nur der vom Gesetzgeber gewollte Sinn und Zweck des § 21 EnWG herangezogen werden. Der Gesetzgeber beabsichtigte, zur Erreichung kostenorientierter Preisbildung den erhöhten Einsatz von Eigenkapital zu sanktionieren. Zur Umsetzung dieser Intentionen ist die zweifache Quotierung des Eigenkapitals erforderlich.
  2. Der die zugelassene Eigenkapitalquote i.S.v. § 7 I 3 StromNEV übersteigende Anteil ist nominal wie Fremdkapital zu…
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