Titel: Pflichten eines Netzbetreibers bei konkurrierenden Anschlussanfragen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Datum: 01.07.2008
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
EEG,
Energie(wirtschafts)recht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
08000639
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2008, S. 153
Pflichten eines Netzbetreibers bei konkurrierenden Anschlussanfragen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
- von Prof. Dr. Dr. Peter Salje, Hannover -
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, vorrangig solche Anlagen an ihr Netz anzuschließen, die Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas produzieren. Angesichts knapper Netzkapazitäten kann sich der Netzbetreiber mehrfachen Anschlussansprüchen im selben Netzabschnitt (Netzverknüpfungspunkt) gegenüber sehen. Meist wird der Netzbetreiber dann versuchen, über die Vorgabe von Reservierungskriterien denjenigen Anlagenbetreiber zuerst anzuschließen, dessen Anlage als erste Strom aus EE zu liefern…