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Titel: Dauerdefizitäre Unternehmen der öffentlichen Hand – Nichtanwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 22.8.2007 (I R 32/06)[1]
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 22.08.2007
Aktenzeichen: I R 32/06), Ertragsteuer Fach-Info 49/2007
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 08000644 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2008, S. 167

Dauerdefizitäre Unternehmen der öffentlichen Hand – Nichtanwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 22.8.2007 (I R 32/06)[1]

- Bayerisches Landesamt für Steuern-Ertragsteuer Fach-Info 49/2007 v. 17.12.2007 -

Das Bayerische Landesamt für Steuern führt ergänzend zum BMF-Schreiben vom 7.12.20072 aus:

»...Die Urteilsgrundsätze sind auch nicht anzuwenden bei der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA).

Damit ist sowohl bei Eigengesellschaften (auch Organschaften), als auch bei sonstigen Formen der Tätigkeit der öffentlichen Hand (Eigenbetriebe, Regiebetriebe) der Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen allein aufgrund eines Dauerdefizits nicht mehr angezeigt.

Das Fach-Info 40/2007 vom…

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