Titel: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hausanschlüsse
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 04.07.2000
Aktenzeichen: IV D 1 - S-7100 81/00
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
08000623
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2008, S. 144
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hausanschlüsse
- Schreiben des BMF vom 4.7.2000 - IV D 1 - S-7100 - 81/00 mit Zusätzen der OFDen München/Nürnberg vom 28.8.2000 und Frankfurt a. M. vom 22.9.2004 und vom 11.5.2007 -1
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das Legen von Wasserleitungen Folgendes:
Zahlungen an ein Wasserversorgungsunternehmen für das Legen von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse (sog. Wasseranschlussbeiträge, Baukostenzuschüsse oder Hausanschlusskosten) sind Entgelt für die umsatzsteuerpflichtige…