Titel: Zur Berechnung der Gasnetzentgelte
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.10.2007
Aktenzeichen: VI-3 Kart 472/06 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Betriebswirtschaft,
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
08000612
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2008, S. 109
Zur Berechnung der Gasnetzentgelte
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24. 10. 2007 - VI-3 Kart 472/06 (V) -
- Erkenntnisse über das Planjahr sind erst dann gesichert i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 4 2.HS GasNEV, wenn aufgrund bestimmter vom Netzbetreiber darzulegender Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass im Planjahr nach Grund und Höhe entsprechende Kosten entstehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11.07.2007 - VI - 3 Kart 17/07 (V) zur StromNEV). Der bloße Umstand, dass der Netzbetreiber Rückstellungen gebildet hat, sagt hierüber nichts aus.
- Mit den abschließenden Vorgaben der…