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Titel: Zur Auslegung des Begriffs "Verwaltungsvorschriften" im Tarifgenehmigungsverfahren
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.10.2007
Aktenzeichen: VI-3 Kart 27/07 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 08000614 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2008, S. 121

Zur Auslegung des Begriffs "Verwaltungsvorschriften" im Tarifgenehmigungsverfahren

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.10.2007 - VI- 3 Kart. 27/07 (V) -

Der Begriff der »Verwaltungsvorschriften« in § 32 Abs. 3 S. 3 StromNEV ist weit auszulegen. Das in Nordrhein-Westfalen ab 1981 in Tarifgenehmigungsverfahren angewandte »PROGNOS-Prüfraster« fällt darunter.

Sachverhalt:

Die im Zuge der rechtlichen Entflechtung nach § 7 EnWG entstandene Beschwerdeführerin ist als Nachfolgerin der E. O. AG (nachfolgend: e. AG) Betreiberin des Elektrizitätsversorgungsnetzes im Stadtgebiet O.. Mit Bescheid vom 31.1.2007 erteilte ihr die Beschwerdegegnerin erstmals die…

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