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Titel: Zur Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes im Sinne von § 19 GWB in Bezug auf einen Gasversorger
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 19.02.2008
Aktenzeichen: - 11 U 12/07 (Kart) -
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 08000603 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2008, S. 86

Zur Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes im Sinne von § 19 GWB in Bezug auf einen Gasversorger

- Urteil des OLG Frankfurt vom 19.2.2008 - 11 U 12/07 (Kart) -

(nicht rechtskräftig)

Bei der Frage der marktbeherrschenden Stellung eines Gasversorgungsunternehmens ist von einem allgemeinen Angebotsmarkt aller Wärmeversorger auszugehen.

Vorbemerkung der Redaktion:

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat in der Berufung zwei Klagen gegen eine südhessische Erdgas- Vertriebsgesellschaft wegen Preisspaltung abgewiesen.

Die Kläger, die als Endverbraucher von der Beklagten Erdgas beziehen, verlangen von dieser die Belieferung zu günstigeren Entgelten. Sie…

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