Titel: Zur Berechnung der Gasnetzentgelte
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.10.2007
Aktenzeichen: - VI- 3 Kart 8/07 (V) -
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Betriebswirtschaft,
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
08000596
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2008, S. 55
Zur Berechnung der Gasnetzentgelte
- Beschluss des OLG Düsseldorf, 3. Kartellsenat, vom 24. 10. 2007 - VI- 3 Kart 8/07 (V) -
- Die Anfechtungsbeschwerde gegen eine Netzentgeltgenehmigung nach § 23a EnWG ist nur dann zulässig, wenn der am Entgeltgenehmigungsverfahren der Regulierungsbehörde beteiligte Anfechtende durch die angefochtene Entscheidung auch materiell beschwert ist. An einer materiellen Beschwer fehlt es dem Netznutzer, weil die Netzentgeltgenehmigung nach § 23 a EnWG weder in eine rechtlich geschützte Position des Netznutzers eingreift noch zu unmittelbaren wirtschaftlichen Nachteilen für ihn…