Titel: Anfangsbestand des Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 21.08.2007
Aktenzeichen: – I R 78/06 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
08000595
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2008, S. 69
Anfangsbestand des Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art
- Urteil des BFH vom 21.8.2007 - I R 78/06 -
Einlagen, die eine Trägerkörperschaft ihrem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit unter Geltung des Anrechnungsverfahrens zum Ausgleich von Verlusten zugeführt hat, erhöhen nicht den Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos.
Vorbemerkung der Redaktion:
Der Bundesfinanzhof stellt in seiner nachstehend abgedruckten Entscheidung klar, dass alle Einlagen der Trägerkörperschaft, die zum Ausgleich von Verlusten einem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit vor dem Systemwechsel vom…