Titel: Grundsätze der Umsatzbesteuerung beim Lande Hessen als juristische Person des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht:
Hessisches Ministerium der Finanzen
Datum: 13.12.2006
Aktenzeichen: – S 7106 A – 119 – St 11 –
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
08000564
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2008, S. 44
Grundsätze der Umsatzbesteuerung beim Lande Hessen als juristische Person des öffentlichen Rechts
- Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 13.12.2006 - S 7106 A - 119 - St 11 -
Merkblatt Stand: November 2006
1 Allgemeines
Das Land Hessen ist als Gebietskörperschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts und kann nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) nur im Rahmen seiner Betriebe gewerblicher Art und seiner land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig werden. Nur die in diesen Betrieben ausgeführten Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer. Die Aufgabe des Landes…