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Titel: Elektronische Übermittlung und Aufbewahrung von Rechnungen
Datum: 30.10.2007
Aktenzeichen: - IV A 5 - S 7287 - a/07/005 - DOK 2007/0494310 -
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 08000551 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2008, S. 18

Elektronische Übermittlung und Aufbewahrung von Rechnungen

- Schreiben des BMF vom 30.10.2007 - IV A 5 - S 7287 - a/07/005 - DOK 2007/0494310 -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Folgendes mitgeteilt:

Nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG ist bei elektronischer Übermittlung die Rechnung durch den Rechnungsaussteller mindestens mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Der Rechnungsempfänger ist nach § 14b UStG verpflichtet, die erhaltene Rechnung zehn Jahre aufzubewahren. Nach Abschn. 190b Abs. 5 UStR hat der Unternehmer neben der elektronisch…

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