Titel: Elektronische Übermittlung und Aufbewahrung von Rechnungen
Datum: 30.10.2007
Aktenzeichen: - IV A 5 - S 7287 - a/07/005 - DOK 2007/0494310 -
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
08000551
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2008, S. 18
Elektronische Übermittlung und Aufbewahrung von Rechnungen
- Schreiben des BMF vom 30.10.2007 - IV A 5 - S 7287 - a/07/005 - DOK 2007/0494310 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Folgendes mitgeteilt:
Nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG ist bei elektronischer Übermittlung die Rechnung durch den Rechnungsaussteller mindestens mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Der Rechnungsempfänger ist nach § 14b UStG verpflichtet, die erhaltene Rechnung zehn Jahre aufzubewahren. Nach Abschn. 190b Abs. 5 UStR hat der Unternehmer neben der elektronisch…