Titel: Vorsteuer aus der Herstellung von Gebäuden in Zusammenhang mit Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken
Behörde / Gericht:
Bayerisches Landesamt für Steuern
Datum: 14.06.2007
Aktenzeichen: S 7300 - St 3403
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
EEG,
Energie(wirtschafts)recht,
KWK-G,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
07000968
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2007, S. 271
Vorsteuer aus der Herstellung von Gebäuden in Zusammenhang mit Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken
- Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 14.6.2007 - S 7300 - 27 St 3403 -
Soweit der Betreiber einer unter §§ 3-8 EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) fallenden Anlage zur Stromgewinnung den erzeugten Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz einspeist, dient diese Anlage ausschließlich der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung. Das Betreiben einer solchen Anlage durch sonst nicht unternehmerisch tätige Personen ist daher unabhängig von der leistungsmäßigen Auslegung…