Titel: Nacherhebung von Anschlussbeiträgen
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (in Magdeburg)
Datum: 16.11.2006
Aktenzeichen: 4 L 191/06
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Recht der kommunalen Betriebe,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
07000965
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2007, S. 269
Nacherhebung von Anschlussbeiträgen
- Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 16.11.2006 - 4 L 191/06 -
- Eine Nacherhebung ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern von Gesetzes wegen und nach dem maßgeblichen Satzungsrecht geboten.
- Ist ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden, ist der Zweckverband verpflichtet, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung durch Bescheid auch entsprechende Nachforderungen geltend zu machen, um so den bestehenden Beitragsanspruch voll auszuschöpfen.
- Insoweit steht selbst die Bestandskraft eines vorhergehenden Beitragsbescheides, der seinem Regelungsgehalt nach einen…