Titel: Aktivierung von Aufwendungen für ein Geografisches Informationssystem (GIS)
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Münster
Datum: 01.08.2007
Aktenzeichen: S 2170 - 114 -5 St 12 - 33
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Rechnungswesen
Dokumentennummer:
07000967
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2007, S. 270
Aktivierung von Aufwendungen für ein Geografisches Informationssystem (GIS)
- Verfügung OFD Münster vom 1.8.2007 - S 2170 - 114 - 5 St 12 - 33 -1
Die Unternehmen der Versorgungswirtschaft sind verpflichtet, zwecks Dokumentation und Überwachung ihrer Leitungsnetze umfangreiche Lagepläne (Netzpläne) zu erstellen und fortzuschreiben.
Netzpläne sind bilanziell unselbstständige Teile des Wirtschaftsguts »Leitungsnetz«; die Aufwendungen dafür sind zusammen mit diesem zu aktivieren.
Hinsichtlich der Aufwendungen für die Digitalisierung dieser Netzpläne soll - nach bundeseinheitlich abgestimmter Auffassung - wie folgt verfahren werden:
a. Ersatz der…