Titel: Zum Ansatz der Abschreibungen bei der Berechnung der Netzentgelte
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.08.2007
Aktenzeichen: VI - 3 Kart 6/07 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
07000953
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2007, S. 247
Zum Ansatz der Abschreibungen bei der Berechnung der Netzentgelte
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 10.8.2007 - VI - 3 Kart 6/07 (V) -
Die seit Inbetriebnahme der Sachanlagegüter tatsächlich zugrunde gelegten Nutzungsdauern sind nach der Übergangsregelung des § 32 Abs. 3 StromNEV nur für die erstmalige Ermittlung der kalkulatorischen Restwerte heranzuziehen. Die kalkulatorische Abschreibung für die Kalkulationsperiode ist anhand der in Anlage 1 zu § 6 Abs. 5 Strom- NEV festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu ermitteln.
Sachverhalt:
Die Beschwerdeführerin ist ein Energieversorgungsunternehmen, das im Land S. ein…