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Titel: Energieeinsparverordnung regelt Gebäudeenergieausweis
Behörde / Gericht: Bundesregierung
Datum: 01.10.2007
Aktenzeichen: BGBl 2007 I S 1519
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 07000948 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2007, S. 242

Energieeinsparverordnung regelt Gebäudeenergieausweis

Die Bundesregierung hat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV)vom 24.7.2007 verabschiedet (BGBl 2007 I S1519 ff.). Die Verordnung tritt zum 1.10.2007 in Kraft und regelt insbesondere die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden.

Wer nach dem 1. Juli 2008 sein Haus oder seine Wohnung neu vermieten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis vorlegen. Ausgenommen davon sind nur Baudenkmäler. Der Energieausweis gibt Auskunft über den Heizenergiebedarf des Gebäudes und somit über den zu erwartenden Verbrauch. Er weist…

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