Titel: Zur gerichtlichen Gaspreiskontrolle am Maßstab des § 315 BGB
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 13.06.2007
Aktenzeichen: VIII ZR 36/06
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
07000922
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2007, S. 192
Zur gerichtlichen Gaspreiskontrolle am Maßstab des § 315 BGB
Urteil des BGH vom 13.6.2007 - VIII ZR 36/06 -*
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen Gaspreiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegen.
Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer von der Beklagten vorgenommenen Erhöhung der Gaspreise zum 1. Oktober 2004. Die Beklagte versorgt Endverbraucher im Bereich der Stadt Heilbronn mit Erdgas. Der Kläger ist Tarifgaskunde. Am 30. September 2004 gab die Beklagte ihren Tarifkunden durch Veröffentlichung in der »Heilbronner Stadtzeitung« die Erhöhung der…