Titel: Zur Abgrenzung von Netzausbaukosten und Anschlusskosten
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Nürnberg (Bayern)
Datum: 19.12.2006
Aktenzeichen: 3 U 1426/06
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
07000925
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2007, S. 196
Zur Abgrenzung von Netzausbaukosten und Anschlusskosten
- Urteil des OLG Nürnberg vom 19.12.2006 - 3 U 1426/06 -*
(nicht rechtskräftig)
- Die Verlegung einer Anschlussleitung von einer Photovoltaikanlage zur Trafostation des Netzbetreibers kann eine Maßnahme des Netzausbaus sein, für die der Netzbetreiber nach § 13 Abs. 2 S. 2 EEG die Kosten zu übernehmen hat.
- Den Netzbetreiber trifft zugunsten der Einspeisung erneuerbarer Energien in das Netz eine Ausbaupflicht, die lediglich durch wirtschaftliche Unzumutbarkeit begrenzt wird.
(Leitsatz nicht amtlich)
Sachverhalt:
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers wegen der von ihm…