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Titel: Zur Abgrenzung von Netzausbaukosten und Anschlusskosten
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg (Bayern)
Datum: 19.12.2006
Aktenzeichen: 3 U 1426/06
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 07000925 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2007, S. 196

Zur Abgrenzung von Netzausbaukosten und Anschlusskosten

- Urteil des OLG Nürnberg vom 19.12.2006 - 3 U 1426/06 -*

(nicht rechtskräftig)

  1. Die Verlegung einer Anschlussleitung von einer Photovoltaikanlage zur Trafostation des Netzbetreibers kann eine Maßnahme des Netzausbaus sein, für die der Netzbetreiber nach § 13 Abs. 2 S. 2 EEG die Kosten zu übernehmen hat.
  2. Den Netzbetreiber trifft zugunsten der Einspeisung erneuerbarer Energien in das Netz eine Ausbaupflicht, die lediglich durch wirtschaftliche Unzumutbarkeit begrenzt wird.

(Leitsatz nicht amtlich)

Sachverhalt:

Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers wegen der von ihm…

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