Titel: Streitwert bei Sperrung eines Zählers
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Braunschweig (Niedersachsen)
Datum: 20.06.2006
Aktenzeichen: 7 W 24/06
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Verfahrensrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
07000924
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2007, Seite 195
Streitwert bei Sperrung eines Zählers
- Beschluss des OLG Braunschweig vom 206.2006 - 7 W 24/06 -
Der Streitwert bei Sperrung eines Zählers durch ein Energieversorgungsunternehmen ist gem. § 3 ZPO nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses der Klägerin festzusetzen. Der Senat bewertet dieses Interesse mit dem 6-fachen Monatsbetrag der aktuell zu leistenden Vorauszahlungen
Sachverhalt:
Der Beklagte betreibt in G. einen Tennistreff. Die Klägerin hat ihn seit dem 1.9.2004 fortlaufend mit Strom und Gas beliefert. Da nach dem Vorbringen der Klägerin aus der Abrechnung vom 22.12.2005 noch ein…