Titel: Rückstellung für Jubiläumsleistungen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 18.01.2007
Aktenzeichen: IV R 24/04
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Einkommensteuer/SolZ,
Handelsrecht,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
07000935
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2007, S. 202
Rückstellung für Jubiläumsleistungen
- Urteil des BFH vom 18.1.2007 - IV R 42/04 -
Die Bildung einer Jubiläumsrückstellung setzt auch unter der Geltung des § 5 Abs. 4 EStG nicht voraus, dass sich der Dienstberechtigte rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat.
Sachverhalt:
Die Klägerin - eine AG - war alleinige Kommanditistin der Kommanditgesellschaft (KG) X. Im Streitjahr (1994) war sie mit einem Anteil von 100% am Kapital der KG beteiligt. Die Komplementäre der KG waren nicht am Kapital und auch nicht am Gewinn der KG beteiligt. Im Jahre 1997 schieden die…