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Titel: Zur Berechnung der Netzentgelte und Rückwirkung der Entgeltgenehmigung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 09.05.2007
Aktenzeichen: VI - 3 Kart 289/06 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 07000914 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2007, S. 152

Zur Berechnung der Netzentgelte und Rückwirkung der Entgeltgenehmigung

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 9.5.2007 - VI - 3 Kart 289/06 (V) -

  1. Die Entgeltgenehmigung nach § 23 a EnWG ist rückwirkungsfähig.
  2. Bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung nach § 7 StromNEV sind geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau und aktive Rechnungsabgrenzungsposten nicht in die Verzinsungsbasis einzurechnen.
  3. § 7 Abs. 1 S. 3 StromNEV nimmt Bezug auf das in § 7 Abs. 1 S. 2 StromNEV definierte Eigenkapital. Aus § 6 Abs. 2 S. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2, S. 3 StromNEV folgt eine zweimalige Anwendung der für die Berechnung von Netzentgelten…
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