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Titel: Zu den Voraussetzungen einstweiligen Rechtschutzes bei einer Beschwerde gegen einen Netzentgelt-Genehmigungsbescheid
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 29.03.2007
Aktenzeichen: VI-3 Kart 466/06 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 07000901 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2007, S. 134

Zu den Voraussetzungen einstweiligen Rechtschutzes bei einer Beschwerde gegen einen Netzentgelt-Genehmigungsbescheid

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29.3.2007 - VI-3 Kart 466/06 (V) -

  1. Hat die Regulierungsbehörde einem Antrag auf Entgelte für den Netzzugang gemäß § 23 a Abs. 3 EnWG nur teilweise entsprochen und verfolgte der Antragsteller die Genehmigung eines höheren Entgeltes mit der Beschwerde weiter, richtet sich der Eilrechtsschutz nach § 76 Abs. 3 S. l. i.V.m. § 72 EnWG.
  2. Bei den Voraussetzungen einer Anordnung nach § 76 Abs. 3 S. 1 EnWG liegt es nahe, auf die zu § 123 VwGO entwickelten Grundsätze zurückzugreifen. Der Antragsteller muss im Rahmen der speziellen Gesetzeswertungen…
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