Titel: Zur Zuständigkeit und Fristwahrung im energiewirtschaftlichen Beschwerdeverfahren
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 28.03.2007
Aktenzeichen: VI 3 Kart 2/07 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
07000864
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2007, S. 107
Zur Zuständigkeit und Fristwahrung im energiewirtschaftlichen Beschwerdeverfahren
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28.3.2007 - VI 3 Kart 2/07 (V) -
Entscheidet die Bundesnetzagentur für eine Landesregulierungsbehörde, weil diese sie im Wege der Organleihe mit der selbstständigen Wahrnehmung der Landesregulierungsaufgaben beauftragt hat, spricht diese Wahrnehmungszuständigkeit unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Zuständigkeitskonzentrationen im Bereich des EnWG dafür, die Bundesnetzagentur als die entscheidende Regulierungsbehörde i.S.d. § 75 Abs. 4 EnWG anzusehen, so dass deren Sitz für die Bestimmung des örtlich zuständigen…