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Titel: Zur Abgrenzung bei der Genehmigung eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 19.10.2006
Aktenzeichen: 3 C 33.05
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, ÖPNV-Recht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 07000840 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2007, S. 80

Zur Abgrenzung bei der Genehmigung eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen

- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2006 - 3 C 33.05 -1

  1. Die unterschiedliche Regelung der Genehmigung eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen in § 8 Abs. 4, §§ 13, 13a PBefG stellt eine rechtssichere Teilbereichsausnahme von der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 dar.
  2. Das Genehmigungsverfahren für einen eigenwirtschaftlichen Linienverkehr nach § 13 i.V.m. § 8 Abs. 4 PBefG umfasst nicht die Prüfung, ob die Finanzierung der Verkehrsleistung teilweise durch eine gemeinschaftsrechtlich unzulässige Beihilfe erfolgen soll.
  3. Hat der Inhaber der…
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