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Titel: Verwendung von Pflanzenöl in Anlagen nach § 3 EnergieStG
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 17.01.2007
Aktenzeichen: III A 1 – V 9905/06/0001
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energiesteuer
Dokumentennummer: 07000845 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2007, S. 91

Verwendung von Pflanzenöl in Anlagen nach § 3 EnergieStG

- Schreiben des BMF vom 17.1.2007 - III A 1 - V 9905/06/0001 -

Hinsichtlich der energiesteuerlichen Behandlung von Pflanzenöl weise ich auf Folgendes hin:

In § 2 Abs. 3 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) sind die Steuersätze für solche Energieerzeugnisse festgelegt, die zum Verheizen oder zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG verwendet werden. § 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG regelt über das Ähnlichkeitsprinzip, dass andere als in § 2 Abs. 3 EnergieStG genannte Energieerzeugnisse (z.B. Biokraft- und Bioheizstoffe)…

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