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Titel: Besteuerung von Kohle
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 20.09.2006
Aktenzeichen: III A 1 - V 9905/05/0001
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energiesteuer
Dokumentennummer: 07000844 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2007, S. 90

Besteuerung von Kohle

- Schreiben des BMF vom 20.9.2006 - III A 1 - V 9905/05/0001

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Kohle wird auf Folgendes hingewiesen:

Zu § 2 EnergieStG (Steuertarif)

Grundlage für die Anwendung des Steuersatzes für Kohle nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 EnergieStG ist der Energiegehalt nach dem unteren Heizwert (Hu) der abgegebenen Kohle, ausgedrückt in Gigajoule (GJ). Grundsätzlich ist der individuelle Energiegehalt der jeweils abgegebenen Kohle im Zeitpunkt ihrer Abgabe für die Steuerentstehung maßgebend. Kohle wird hingegen überwiegend nach Menge (Kilogramm, Zentner…

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