Titel: Steuersatz für Lieferung von Trinkwasser in verschlossenen 22,5 l-Behältnissen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.08.2006
Aktenzeichen: V R 17/04
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
07000860
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2007, S. 70
Steuersatz für Lieferung von Trinkwasser in verschlossenen 22,5 l-Behältnissen
- Urteil des BFH vom 24.8.2006 - V R 17/04 -
Die Lieferung von Trinkwasser in verschlossenen 22,5 l-Behältnissen zum menschlichen Konsum in Betrieben unterliegt dem Regelsteuersatz
Sachverhalt:
Streitig ist, ob die Lieferung von Wasser durch die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) in den Jahren 1995 bis 1999 (Streitjahre) mit dem Regelsteuersatz oder mit dem ermäßigten Steuersatz der Umsatzsteuer unterliegt.
Die Klägerin betreibt den Handel mit Getränkeautomaten und Instantgetränken. Außerdem verkauft und vermietet sie unter der Bezeichnung »A-System« Spender-Geräte,…