Titel: Inkrafttreten von Vorschriften mit beihilferechtlichem Vorbehalt
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 13.12.2006
Aktenzeichen: III A 1 - V 9905/06/0001
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Energiesteuer,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
07000856
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2007, S. 68
Inkrafttreten von Vorschriften mit beihilferechtlichem Vorbehalt
- Schreiben des BMF vom 13.12.2006 - III A 1 - V 9905/06/0001 -
Mit dem Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)1 wurden auch die Steuerentlastungsregelungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft ausgeweitet sowie der so genannte Spitzenausgleich modifiziert (vgl. Artikel 1 Nr. 7 und 9 und Artikel 2 Nr. 4 BioKraftQuG). Diese Vorschriften treten nur dann in Kraft, wenn die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine hierzu jeweils erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Diese liegen bisher noch nicht…