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Titel: Inkrafttreten von Vorschriften mit beihilferechtlichem Vorbehalt
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 13.12.2006
Aktenzeichen: III A 1 - V 9905/06/0001
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Energiesteuer, Stromsteuer
Dokumentennummer: 07000856 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2007, S. 68

Inkrafttreten von Vorschriften mit beihilferechtlichem Vorbehalt

- Schreiben des BMF vom 13.12.2006 - III A 1 - V 9905/06/0001 -

Mit dem Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG)1 wurden auch die Steuerentlastungsregelungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft ausgeweitet sowie der so genannte Spitzenausgleich modifiziert (vgl. Artikel 1 Nr. 7 und 9 und Artikel 2 Nr. 4 BioKraftQuG). Diese Vorschriften treten nur dann in Kraft, wenn die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine hierzu jeweils erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Diese liegen bisher noch nicht…

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