Titel: Kosten der Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 18.12.2006
Aktenzeichen: IV A4 - S 0224 - 12/06
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abgabenordnung
Dokumentennummer:
07000806
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2007, S. 40
Kosten der Erteilung einer verbindlichen Auskunft
- Schreiben des BMF vom 18.12.2006 - IV A4 - S 0224 - 12/06 -
Durch das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) wird § 89 AO um eine Gebührenregelung für die Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO ergänzt. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt dazu Folgendes:
1. Anwendungsregelung
§ 89 Abs. 3 bis 5 AO wird nach Art. 20 Abs. 1 des JStG 2007 am Tag nach Verkündung des JStG 2007 im BGBl I in Kraft treten. Eine Gebühr ist erstmals für die Bearbeitung von nach Inkrafttreten der Gebührenregelung bei der zuständigen…