Titel: Grenzpreise für die Zahlung von Konzessionsabgaben im Jahr 2007
Datum: 01.02.2007
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
07000836
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2007, S. 44
Grenzpreise für die Zahlung von Konzessionsabgaben im Jahr 2007
Nach § 2 Abs. 4 KAV dürfen Konzessionsabgaben für Strom an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn der Preis für die Lieferung bestimmte Grenzpreise unterschreitet.
Der Grenzpreis für Strom ist der Durchschnittserlös des vorletzten Kalenderjahres je kWh aus der Lieferung von Strom an alle Sondervertragskunden.
Dieser vom Statistischen Bundesamt ermittelte Durchschnittserlös beträgt nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts für 2005 7,21 Cent/kWh (Vorjahr 6,72 Cent/kWh) ohne Mehrwertsteuer aber einschließlich Stromsteuer sowie…