Titel: Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens mit Wahlrecht in Bayern
Datum: 01.01.2007
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Kommunales Haushaltsrecht,
Rechnungswesen
Dokumentennummer:
07000801
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2007, S. 33
Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens mit Wahlrecht in Bayern
Durch das am 1.1.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts vom 8.12.2006 wurde die Reform des kommunalen Haushaltsrechts auf den Weg gebracht. Bayern hat sich für ein Wahlrecht zwischen der bisher üblichen Kameralistik und dem doppischen System entschieden.
Die Innenministerkonferenz hat am 21.11.2003 einer Reform des kommunalen Haushaltsrechts zugestimmt und damit Standards für den Übergang vom zahlungsorientierten zum ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen gesetzt. Den Ländern wurde ein Regelungskorridor empfohlen, der…