Titel: Berücksichtigung der Stromsteuer beim Grenzpreisvergleich nach § 2 Abs. 4 KAV
Behörde / Gericht:
Landgericht Mainz
Datum: 10.10.2006
Aktenzeichen: 10 HK.0 60/66
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Konzessionsabgaberecht,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
07000837
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2007, S. 44
Berücksichtigung der Stromsteuer beim Grenzpreisvergleich nach § 2 Abs. 4 KAV
- Urteil des LG Mainz vom 10.10.2006 - 10 HK.0 60/66 -
Nachträgliche Stromsteuererstattungen an Sondervertragskunden sind im Rahmen des § 2 Abs. 4 KAV und bei der Feststellung des »Durchschnittspreises« unbeachtlich.
Vorbemerkung der Redaktion:
Mit nachstehend abgedrucktem Urteil folgt das Gericht der Auffassung des VDEW (vgl. StE 2/2004, S.39), der seit langem die Meinung vertritt, dass Vergütungen von dritter Seite keinen Einfluss auf den Durchschnittspreis i.S.d. § 2 Abs. 4 KAV haben. Der sog. Spitzenausgleich nach § 10 StromStG oder etwaige Stromsteuervergütungen nach…