Titel: Zur Verfassungsmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Trinkwasserverordnung
Behörde / Gericht:
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
Datum: 20.04.2006
Aktenzeichen: 5/06
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
07000792
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2007, S. 13
Zur Verfassungsmäßigkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs in der Trinkwasserverordnung
- Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 20.4.2006 - 5/06 -
- Der Anschluss- und Benutzungszwang stellt aus Gründen der Volksgesundheit eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsrechte dar.
- Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die öffentliche Wasserversorgung als Selbstverwaltungsaufgabe öffentliche Aufgabe ist und im Falle der Wahrnehmung des Anschluss- und Benutzungszwangs hoheitliche Aufgabe.
- Die hierdurch entstehende gewisse Monopolisierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist mit europäischem Gemeinschaftsrecht…