Titel: Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Magdeburg
Datum: 21.09.2006
Aktenzeichen: S 2137 - 41 - St 11
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht
Dokumentennummer:
07000774
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2007, S. 15
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
- Verfügung der OFD Magdeburg vom 21.9.2006 - S 2137 - 41 - St 211 -
A. Rückstellung dem Grund nach
Wegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufbewahrung von entstandenen Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. BFH-Urteil vom 19.8.2002, BStBl. II 2003 S. 131 = DB 2002 S. 2563).
Zehn Jahre lang aufzubewahren sind insbesondere Jahresabschlüsse mit allen dazugehörigen Unterlagen, Buchungsbelege (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 i.V. mit Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 1 und 4 i. V. mit Abs. 3 AO) sowie Ein- und Ausgangsrechnungen (§ 14b…