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Titel: Miet- oder Pachtzahlungen an die Trägerkörperschaft als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Datum: 18.08.2006
Aktenzeichen: S 2706a A-6-St 54
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 07000793 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2007, S. 14

Miet- oder Pachtzahlungen an die Trägerkörperschaft als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG

- Verfügung der OFD Frankfurt/M. vom 18.8.2006 - S 2706a - 6 - St 54 -

Gegenstand einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder war die Frage, ob Miet- und Pachtzahlungen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) an seine Trägerkörperschaft den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG erfüllen.

Der Erörterung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein BgA hatte von seiner Trägerkörperschaft Räume, die notwendiges Betriebsvermögen des BgA waren, angemietet und hierfür eine Miete von 10.000 € gezahlt. Die tatsächlich angefallenen Kosten betrugen…

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