Titel: Miet- oder Pachtzahlungen an die Trägerkörperschaft als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Datum: 18.08.2006
Aktenzeichen: S 2706a A-6-St 54
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
07000793
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2007, S. 14
Miet- oder Pachtzahlungen an die Trägerkörperschaft als Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG
- Verfügung der OFD Frankfurt/M. vom 18.8.2006 - S 2706a - 6 - St 54 -
Gegenstand einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder war die Frage, ob Miet- und Pachtzahlungen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) an seine Trägerkörperschaft den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG erfüllen.
Der Erörterung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein BgA hatte von seiner Trägerkörperschaft Räume, die notwendiges Betriebsvermögen des BgA waren, angemietet und hierfür eine Miete von 10.000 € gezahlt. Die tatsächlich angefallenen Kosten betrugen…