Titel: Zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos bei Betrieben gewerblicher Art
Behörde / Gericht:
Finanzgericht BadenWürttemberg (in Stuttgart, Außenstelle in Freiburg im Breisgau)
Datum: 16.03.2006
Aktenzeichen: 6 K 177/03
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
06000835
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2006, Seite 261
Zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos bei Betrieben gewerblicher Art
- Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.3.2006 - 6 K 177/03 -
(rechtskräftig)
- Für Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn nur durch Betriebsvergleich ermitteln und auch die in § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG n. F. genannten Umsatz- und Gewinngrenzen nicht übersteigen, ist keine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 7, 2 KStG n. F. vorzunehmen. Für diese Betriebe gewerblicher Art findet auch kein Sonderausweis des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen…