Titel: Verlustausgleichszahlungen vor 2001 keine Einlagen – zeitliche Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG i. d. F. des StSenkG v. 23.10.2000
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Münster
Datum: 19.10.2005
Aktenzeichen: 10-K-6838/03
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
06000833
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2006, Seite 256
Verlustausgleichszahlungen vor 2001 keine Einlagen – zeitliche Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG i. d. F. des StSenkG v. 23.10.2000
- Urteil des FG Münster vom 19.10.2005 - 10-K-6838/03 -
§ 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG i. d. F. des StSenkG v. 23.10.2000 ist auch für Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit erstmals im VZ 2001 anzuwenden.
Vorbemerkung der Redaktion:
Mit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens sind nunmehr neben den schon beim Anrechnungsverfahren erfassten Kapitalgesellschaften auch Betriebe gewerblicher Art zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos verpflichtet. Die gesonderte Feststellung erfolgte erstmals zum 31.12.2001. Nach Verwaltungsanweisung dürfen bei dieser…