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Titel: Zur Förderung einer neuen KWK-Anlage am Standort einer außer Betrieb genommenen Bestandsanlage
Behörde / Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof (in Kassel)
Datum: 16.02.2006
Aktenzeichen: 1 E 841/05
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: KWK-G
Dokumentennummer: 06000812 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2006, Seite 206

Zur Förderung einer neuen KWK-Anlage am Standort einer außer Betrieb genommenen Bestandsanlage

- Urteil des VG Frankfurt a. M. vom 16.2.2006 - 1 E 841/05 -

  1. Wird eine neue kleine KWK-Anlage nach dem 1.4.2002 an einem Standort errichtet, an dem einige Monate vorher eine Bestandsanlage außer Betrieb genommen wurde, besteht kein Anspruch auf Förderung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 KWKG als neue kleine KWK-Anlage.
  2. Die neue Anlage kann lediglich weiter als Bestandsanlage gefördert werden.

Sachverhalt:

Gegenstand der Klage ist die Zulassung der Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlage für den Betrieb eines Stadtbades. Die Klägerin hält die gewährte Zulassung für unzutreffend und begehrt die…

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