Titel: Zur Förderung einer neuen KWK-Anlage am Standort einer außer Betrieb genommenen Bestandsanlage
Behörde / Gericht:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof (in Kassel)
Datum: 16.02.2006
Aktenzeichen: 1 E 841/05
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
KWK-G
Dokumentennummer:
06000812
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2006, Seite 206
Zur Förderung einer neuen KWK-Anlage am Standort einer außer Betrieb genommenen Bestandsanlage
- Urteil des VG Frankfurt a. M. vom 16.2.2006 - 1 E 841/05 -
- Wird eine neue kleine KWK-Anlage nach dem 1.4.2002 an einem Standort errichtet, an dem einige Monate vorher eine Bestandsanlage außer Betrieb genommen wurde, besteht kein Anspruch auf Förderung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 KWKG als neue kleine KWK-Anlage.
- Die neue Anlage kann lediglich weiter als Bestandsanlage gefördert werden.
Sachverhalt:
Gegenstand der Klage ist die Zulassung der Kraft-Wärme- Kopplungs-Anlage für den Betrieb eines Stadtbades. Die Klägerin hält die gewährte Zulassung für unzutreffend und begehrt die…