Titel: Zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Folge der Netzentgelt- Kalkulationen
Datum: 11.04.2011
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abschluss-/Wirtschaftsprüfung,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Jahresabschluss
Dokumentennummer:
06000811
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2006, Seite 206
Zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Folge der Netzentgelt- Kalkulationen
Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltung (ÖFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich in seiner 96. Sitzung am 14.2.2006 mit der Frage befasst, in welchen Fällen die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Folge der Netzentgelt-Kalkulationen gerechtfertigt sein kann.
Bei der Kalkulation der Netzentgelte aufgrund der Strombzw. Gasnetzentgeltverordnung (StromNEV, Gas NEV) kann es bei einzelnen Geschäftsvorfällen, wie z. B. den Baukostenzuschüssen (§ 9 Abs. 2 StromNEV, § 9 Abs. 2 GasNEV), zu einer anderen…