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Titel: Pensionsrückstellung bei Betrieb gewerblicher Art - Bilanzänderung wegen nicht berücksichtigter Rückstellungsbildung für Beihilfeleistungen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 05.01.2006
Aktenzeichen: I-R-46/04
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 06000818 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2006, Seite 212

Pensionsrückstellung bei Betrieb gewerblicher Art - Bilanzänderung wegen nicht berücksichtigter Rückstellungsbildung für Beihilfeleistungen

- Urteil des BFH vom 5.4.2006 - I-R-46/04 -

  • Werden in einem Betrieb gewerblicher Art Beamte der Trägerkörperschaft eingesetzt, so mindern die Pensionsverpflichtungen der Trägerkörperschaft den Gewinn des Betriebs gewerblicher Art jedenfalls dann nicht, wenn die Trägerkörperschaft Mitglied einer Versorgungskasse ist und spätere Versorgungsleistungen an die Beamten nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von dieser Versorgungskasse erbracht werden.
  • Eine im Jahr 1995 aufgestellte Bilanz, in der für zukünftige Beihilfeleistungen an Arbeitnehmer…
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