Titel: Aufwandszuschuss an Verkehrsunternehmen: Einlage oder Betriebseinnahme
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 03.08.2005
Aktenzeichen: I B 242/04
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
ÖPNV-Recht,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
06000817
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2006, Seite 212
Aufwandszuschuss an Verkehrsunternehmen: Einlage oder Betriebseinnahme
- Beschluss des BFH vom 3.8.2005 - I B 242/04 -
Es ist nicht grundsätzlich klärungsbedürftig, ob Infrastruktur- und Übergangshilfen, die eine Gemeinde für ihr Verkehrsunternehmen von einem Zweckverband erhält, an dem sie selbst beteiligt ist, auch dann gewinnerhöhend zu berücksichtigen sind, wenn hierfür zum Teil eigene Mittel des Zweckverbandes verwendet werden.
Aus den Gründen:
Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) aufgeworfene Rechtsfrage ist geklärt. Ihr kommt daher keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO…