Titel: Nicht jedes Arealnetz ist von der Regulierung ausgeschlossen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 05.04.2006
Aktenzeichen: IV - 3 Kart 143/06 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
06000781
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2006, Seite 184
Nicht jedes Arealnetz ist von der Regulierung ausgeschlossen
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5. 4. 2006 - IV - 3 Kart 143/06 (V) -
- Die Ausnahmetatbestände des § 110 Abs. 1 EnWG sind eng auszulegen, da der Gesetzgeber nur bestimmte Objektnetze und nicht sämtliche - nicht der allgemeinen Versorgung dienende - Arealnetze von der Regulierung ausnehmen wollte.
- Als Dienstleistungsnetz i. S. d. § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG kann nur ein Netz privilegiert sein, das dazu dient, durch einen gemeinsamen übergeordneten Geschäftszweck bestimmbare Letztverbraucher mit Energie zu versorgen, so dass ein rein versorgungsbezogener Geschäftszweck nicht…