Titel: Erhöhung der pauschalen Arbeitgeberbeiträge bei gewerblichen »Mini-Jobs«
Datum: 01.08.2006
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Lohnsteuerrecht,
Sozialversicherung
Dokumentennummer:
06000782
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2006, Seite 186
Erhöhung der pauschalen Arbeitgeberbeiträge bei gewerblichen »Mini-Jobs«
Geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitslohn bis 400 € sind regelmäßig steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss allein die Pauschalabgaben entrichten. Diese haben sich bei gewerblichen Mini-Jobs für Arbeitslöhne ab Juli 2006 um insgesamt 5% auf 30% erhöht und setzen sich wie folgt zusammen:
- Krankenversicherung 13% (bisher 11%)
- Rentenversicherung 15% (bisher 12%)
- Pauschalsteuer 2% (unverändert).
Nicht betroffen von dieser Erhöhung sind geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten; hier bleibt es bei den Beitragssätzen von jeweils 5% in der Renten- und…