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Titel: Auslegung der Vorschriften zur Steuerneutralität des Legal Unbundling; §§ 6 Abs. 2 bis 4, 118 Abs. 6 EnWG
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 08.05.2006
Aktenzeichen: IV B 2 - S 1909 - 11/06
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Energie(wirtschafts)recht, Körperschaftssteuer/SolZ, Umwandlungsrecht, Umwandlungsteuer
Dokumentennummer: 06000785 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2006, Seite 188

Auslegung der Vorschriften zur Steuerneutralität des Legal Unbundling; §§ 6 Abs. 2 bis 4, 118 Abs. 6 EnWG

- Schreiben des BMF vom 8.5.2006 an BGW/VDEW/VKU - IV B 2 - S 1909 - 11/06 -*

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu den in Ihren Positionspapieren aufgeworfenen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Legal Unbundling nach dem EnWG wie folgt Stellung:

1. Umfang der Wirtschaftsgüter, die im Rahmen der rechtlichen Entflechtung steuerneutral nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EnWG übertragen werden können

a) Übertragung von anderen Netzbereichen außer Strom und Gas, insbesondere Wasser und Fernwärme - Aufrechterhaltung der Zusammenfassung der…

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