Titel: Auslegung der Vorschriften zur Steuerneutralität des Legal Unbundling; §§ 6 Abs. 2 bis 4, 118 Abs. 6 EnWG
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 08.05.2006
Aktenzeichen: IV B 2 - S 1909 - 11/06
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Energie(wirtschafts)recht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Umwandlungsrecht,
Umwandlungsteuer
Dokumentennummer:
06000785
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2006, Seite 188
Auslegung der Vorschriften zur Steuerneutralität des Legal Unbundling; §§ 6 Abs. 2 bis 4, 118 Abs. 6 EnWG
- Schreiben des BMF vom 8.5.2006 an BGW/VDEW/VKU - IV B 2 - S 1909 - 11/06 -*
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu den in Ihren Positionspapieren aufgeworfenen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Legal Unbundling nach dem EnWG wie folgt Stellung:
1. Umfang der Wirtschaftsgüter, die im Rahmen der rechtlichen Entflechtung steuerneutral nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EnWG übertragen werden können
a) Übertragung von anderen Netzbereichen außer Strom und Gas, insbesondere Wasser und Fernwärme - Aufrechterhaltung der Zusammenfassung der…